Ja, eine KI-Schulungspflicht gibt es: Wer KI-Systeme anbietet oder beruflich einsetzt (dazu zählt schon die tägliche Arbeit mit ChatGPT, Copilot oder Claude), muss nach Artikel 4 der KI-Verordnung (AI Act) etwas für die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten tun. Seit Juli 2026 ist die Pflicht abgeschwächt: Verlangt werden Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen, kein garantiertes Kompetenzniveau. Hier lesen Sie, was Art. 4 KI-VO heute verlangt, für wen er gilt, wie es um Bußgelder steht und wie ein KMU die Pflicht mit überschaubarem Aufwand erfüllt.
Das Wichtigste
Die KI-Schulungspflicht nach Art. 4 KI-VO besteht weiter, aber als Bemühenspflicht: Wer KI beruflich nutzt, ergreift nachvollziehbare Maßnahmen für die KI-Kompetenz seiner Leute und dokumentiert sie. Ein Zertifikat, eine feste Stundenzahl oder ein KI-Beauftragter sind nicht vorgeschrieben. Einen eigenen Bußgeldrahmen für Artikel 4 enthält die KI-Verordnung nicht; Sanktionen richten sich nach nationalem Recht.
Was Art. 4 KI-VO verlangt: vor und nach dem KI-Omnibus
Art. 4 KI-VO verlangt heute, dass Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen; ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie seit dem KI-Omnibus nicht mehr garantieren.
Die KI-Verordnung ist die Verordnung (EU) 2024/1689. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, Artikel 4 („KI-Kompetenz“) gilt seit dem 2. Februar 2025. In der ursprünglichen Fassung mussten Anbieter und Betreiber nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt.
Der Digital-Omnibus zu KI, die Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Er hat Artikel 4 neu gefasst. Seitdem ergreifen Anbieter und Betreiber „Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind“. Und ausdrücklich: Die Pflicht verpflichtet nicht dazu, „für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren“.
Was das praktisch bedeutet:
- Bemühenspflicht statt Erfolgspflicht. Das „ausreichende Maß“ ist gestrichen. Sie müssen nachvollziehbar etwas tun, aber nicht beweisen, dass jede Person ein bestimmtes Niveau erreicht.
- Der Maßstab bleibt derselbe. Zu berücksichtigen sind weiterhin technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung der Beteiligten, der Einsatzkontext und die Personen, bei denen die KI eingesetzt wird.
- Unterstützung für KMU. Kommission und Mitgliedstaaten sollen Anbieter und Betreiber, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, dabei unterstützen; die Kommission veröffentlicht Praxisbeispiele.
KI-Kompetenz selbst ist in Art. 3 Nr. 56 definiert: die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden bewusst zu werden.
Für wen gilt die KI-Schulungspflicht?
Die KI-Schulungspflicht gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, also praktisch für jedes Unternehmen in der EU, dessen Beschäftigte KI beruflich nutzen. Artikel 4 richtet sich an Anbieter (wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt) und an Betreiber. Betreiber ist nach Art. 3 Nr. 4 jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, außer bei rein persönlicher, nicht beruflicher Nutzung. Ein Unternehmen, dessen Mitarbeiter KI-Assistenten für die Arbeit nutzen, ist damit Betreiber.
- Alltägliche Nutzung zählt. In ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz bejaht die EU-Kommission die Pflicht ausdrücklich für Beschäftigte, die ChatGPT etwa für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen: Sie sollten über die konkreten Risiken informiert werden, zum Beispiel über Halluzinationen.
- Größe und Branche spielen keine Rolle. Die Bundesnetzagentur betont, dass die Pflicht unabhängig von Wirtschaftszweig und Organisationsgröße gilt.
- Nicht nur eigenes Personal. Erfasst sind auch andere Personen, die in Ihrem Auftrag mit KI arbeiten, etwa Auftragnehmer oder Dienstleister.
- Schweiz. Die KI-Verordnung gilt dort nicht automatisch. Nach Auffassung der Kommission kann Artikel 4 aber auch Organisationen außerhalb der EU betreffen, wenn ihre KI-Systeme in der EU in Verkehr gebracht oder genutzt werden oder sich auf Menschen in der EU auswirken.
Für Hochrisiko-KI gelten zusätzliche Pflichten, darunter geschulte menschliche Aufsicht. Der Omnibus hat diese Pflichten verschoben (Anhang III auf den 2. Dezember 2027, Anhang I auf den 2. August 2028); für Artikel 4 bleibt es beim Geltungsbeginn 2. Februar 2025.
Drohen Bußgelder? Aufsicht seit August 2026
Ein Bußgeld speziell für Artikel 4 legt die KI-Verordnung nicht fest; ob Sanktionen drohen, richtet sich nach dem Recht der Mitgliedstaaten. Seit August 2026 überwachen die nationalen Marktüberwachungsbehörden die Einhaltung von Artikel 4.
In Deutschland regelt das KI-MIG (Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz) vom 22. Juli 2026, in Kraft seit dem 29. Juli 2026, die Zuständigkeiten: Marktüberwachungsbehörde ist grundsätzlich die Bundesnetzagentur, für bestimmte Bereiche andere Stellen (etwa die BaFin für regulierte Finanztätigkeiten). Die Bußgeldvorschriften des Gesetzes (§ 15) nennen Artikel 4 nach unserem Stand vom September 2026 nicht. In Österreich informiert die KI-Servicestelle der RTR über die KI-Kompetenz.
Kein Bußgeld heißt aber nicht folgenlos. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass ein Mangel an KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden kann, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht, und empfiehlt, die Maßnahmen gut zu dokumentieren. Auch die Kommission hält Sanktionen eher dann für wahrscheinlich, wenn ein Vorfall auf fehlende Schulung und Anleitung zurückgeht.
KI-Kompetenz in der Praxis: welche Maßnahmen sinnvoll sind
Sinnvoll sind vier Schritte: Bestandsaufnahme, Schulung nach Rolle, Dokumentation und regelmäßiges Auffrischen. Format und Inhalte schreibt die KI-Verordnung nicht vor; laut Bundesnetzagentur sind weder standardisierte Trainings noch externe Zertifizierungen oder ein KI-Beauftragter erforderlich, und Maßnahmen können intern oder extern stattfinden. Die vier Schritte im Einzelnen:
- Bestandsaufnahme. Welche KI-Tools werden genutzt, von wem, wofür und mit welchen Daten? Denken Sie auch an private Konten, die Mitarbeiter ohne Freigabe verwenden; worin sich die Business-Tarife von ChatGPT, Claude und Gemini bei Datenschutz und Verwaltung unterscheiden, zeigt unser Vergleich ChatGPT vs. Claude vs. Gemini für Unternehmen.
- Schulung nach Rolle. Eine Grundlage für alle, die KI nutzen, und Vertiefung dort, wo mehr auf dem Spiel steht, etwa in Personalwesen, Kundenkommunikation oder Entwicklung. Typische Inhalte:
- Funktionsweise und Grenzen: Halluzinationen erkennen, Ergebnisse prüfen
- Datenschutz (DSGVO) und Vertraulichkeit: welche Daten nicht in KI-Tools gehören
- Verzerrungen (Bias) in Ergebnissen
- Urheberrecht bei Texten, Bildern und Code
- die interne KI-Richtlinie: freigegebene Tools, Regeln, Ansprechpartner
- Dokumentation. Halten Sie fest, wer wann an welcher Maßnahme teilgenommen hat, mit Inhalt und Umfang. Eine interne Aufzeichnung genügt.
- Auffrischen. Schulungen aktualisieren, wenn neue Tools oder Einsatzzwecke hinzukommen oder sich die Regeln ändern.
Die Bundesnetzagentur bietet dazu ein Hinweispapier und einen KI-Service Desk an und verweist auf kostenlose Angebote, etwa der Mittelstand-Digital Zentren.
KI-Schulungspflicht im KMU: ein einfacher Plan
Ein kleines oder mittleres Unternehmen erfüllt die KI-Schulungspflicht meist mit einem schlanken Plan aus sieben Punkten:
- Eine verantwortliche Person benennen (eine formale Rolle als KI-Beauftragter ist nicht nötig).
- Eine Liste aller genutzten KI-Tools und Anwendungsfälle anlegen.
- Eine einseitige KI-Richtlinie schreiben: freigegebene Tools, verbotene Daten, wer Ergebnisse prüft.
- Eine kurze Basisschulung für alle, die KI nutzen, auch für Freelancer und Dienstleister.
- Vertiefende Einheiten für Rollen mit höherem Risiko.
- Teilnahme, Datum und Inhalte in einer Tabelle dokumentieren.
- Einen Termin festlegen, an dem Tools, Richtlinie und Schulung überprüft werden.
Damit die KI-Schulung wirkt
Eine KI-Schulung wirkt, wenn sie an den echten Aufgaben jedes Teams ansetzt statt an einer einmaligen Präsentation. Compliance ist das Minimum, nicht das Ziel: Der Omnibus selbst hält fest, dass KI-Kompetenz unabhängig von regulatorischen Pflichten und möglichen Sanktionen eine strategische Priorität sein soll. Eine Präsentation hinterlässt zwar einen Eintrag im Nachweis, ändert aber selten, wie Menschen arbeiten; besser wirken Übungen an den eigenen E-Mails, Berichten und Tabellen, eine klare Richtlinie und jemand, den man hinterher fragen kann. Wie das in der Praxis aussieht, beschreibt unser Beitrag KI-Schulung für Mitarbeiter: Vom ChatGPT-Zugang zum Alltag. Pflicht und Produktivität lassen sich so mit einer Maßnahme abdecken.
Häufige Fragen
Ist eine KI-Schulung für Mitarbeiter Pflicht?
Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder beruflich einsetzen, müssen nach Art. 4 AI Act Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten unterstützen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben: Eine Schulung ist der naheliegende Weg, aber auch Leitfäden, E-Learning oder begleitete Praxis zählen, wenn sie zu Rollen und Risiken passen.
Brauchen Mitarbeiter ein Zertifikat als Nachweis der KI-Kompetenz?
Nein. Laut Kommission ist kein Zertifikat nötig; eine interne Aufzeichnung der Schulungen und sonstigen Maßnahmen genügt. Auch die Bundesnetzagentur sieht keine Zertifizierungspflicht, empfiehlt aber eine gute Dokumentation.
Was passiert, wenn wir unsere Mitarbeiter nicht schulen?
Ob ein Bußgeld möglich ist, hängt vom nationalen Recht ab; das deutsche KI-MIG sieht für Artikel 4 derzeit keines vor. Risiken bleiben trotzdem: Behörden können die Einhaltung prüfen, und wenn ein Schaden auf fehlende KI-Kompetenz zurückgeht, kann das als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden.
UsualMatrix bietet praxisnahe KI-Schulungen für Teams an, aufgebaut auf deren echten Aufgaben, und durchgeführt auf Chinesisch, Spanisch oder Englisch. Mehr dazu auf unserer Seite zu KI-Lösungen und KI-Schulungen, oder schreiben Sie uns.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information mit Stand 29. September 2026 und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie den aktuellen Verordnungstext und die nationalen Regeln, oder lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Nächster Schritt
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